Die Vereinbarung enthält Aussagen zur Weiterentwicklung der Mehrgenerationenhäuser, der Begleitstruktur und der Beteiligung von Bund, Ländern und Kommunen. Für eine weitere Förderung über das Jahr 2015 hinaus wurden so wichtige Weichen gestellt. Mit dem Kabinettsbeschluss zum Bundeshaushalt 2016 und zum Finanzplan 2015 bis 2019 ist es zudem gelungen, die Finanzierung der Mehrgenerationenhäuser sicherzustellen. „Die gute Arbeit vor Ort wird nun auf finanziell abgesichertes Fundament gestellt“, freuen sich Bosse und Klein.
Die genaue Ausgestaltung der Modalitäten zur längerfristigen Förderung von Mehrgenerationenhäusern wird unter Berücksichtigung der Anregungen aus der Rahmenvereinbarung in enger Zusammenarbeit vom Bund mit den Ländern und den Kommunalen Spitzenverbänden besprochen. Konkrete Finanzierungszusagen können allerdings erst nach Abschluss der parlamentarischen Beratungen zum Bundeshaushalt 2016 getroffen werden.