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Kommunale Abfallentsorgung weiterhin gefährdet

Hensel _ Bosse 2011

Marcus Bosse und Falk Hensel

28. Oktober 2011 0 Kommentare

Anlässlich der 2./3. Lesung des Regierungsentwurfs im Bundestag für ein Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts erklären der SPD-Landtagsabgeordnete Marcus Bosse und der Vorsitzende der Wolfenbütteler SPD-Kreistagsfraktion Falk Hensel:

Die SPD lehnt den Gesetzentwurf ab. Nach dem Prinzip der Daseinsvorsorge gehört der komplette Hausmüll einschließlich seiner wertvollen Bestandteile in die Hände der öffentlich-rechtlichen Entsorger. Mit dem neuen Gesetz entstehen Gefahren und Unwägbarkeiten für die öffentlich-rechtlichen Entsorger bezüglich Zuständigkeiten und Abfallgebühren.
Die in letzter Minute eingebrachten Kompromissvorschläge zur Beschränkung gewerblicher Sammlungen sollen in die richtige Richtung gehen. Tatsächlich werden durch neue unbestimmte Rechtsbegriffe zusätzliche Unsicherheiten ausgelöst.
In dem so genannten Kompromiss ist überdies die Gleichwertigkeitsklausel sehr problematisch. Wenn eine gewerbliche Sammlung höherwertig ist, muss sie zugelassen werden, egal ob sie den Bestand der öffentlich-rechtlichen Entsorger gefährdet oder zu massiven Gebührenerhöhungen führt. Bestenfalls drohen durch die Gleichwertigkeitsklausel zahlreiche Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang. Damit entstehen für alle Beteiligten – öffentliche wie private Entsorger – Rechtsunsicherheiten. Schlimmstenfalls steht am Ende trotzdem Rosinenpickerei durch gewerbliche Sammler.
Durch die Definition der gewerblichen Sammlungen in § 3 Abs. 18 besteht im Zusammenhang mit der Gleichwertigkeitsklausel zudem die Gefahr, dass die Abfall-Aufgabe den Kommunen nicht mehr „eigentümlich und vorbehaltlos“ zugeschrieben werden kann und sie daher als umsatzsteuerpflichtige Betriebe gewerblicher Art einzustufen wären. Wenn die kommunalen Entsorger den vollen Mehrwertsteuersatz zahlen müssen, steigen auch die Abfallgebühren.

Trotz des Kompromisses drohen weitere Privatisierungen, zumal bei der Gleichwertigkeitsklausel die Löhne und Gehälter der Beschäftigten nicht berücksichtigt werden. Es ist ein Unterschied, ob ein Müllwerker in einem Kommunalbetrieb einen ordentlichen Tariflohn bekommt oder in einem privaten Unternehmen für einen Mindestlohn von 8,33- Euro arbeitet und damit zusätzlich bei der Arge eine Aufstockung beantragen muss.

Auch aus ökologischer Sicht und im Hinblick auf den Ressourcenschutz ist das Gesetz eine Enttäuschung. Anstatt die 5-stufige Abfallhierarchie umzusetzen und das Recycling zu stärken, wird nur die 3-stufige Abfallhierarchie fortgesetzt. Abfallvermeidung wird nur als Wort aufgenommen, es wird kein Versuch unternommen, Abfallvermeidung zu stärken.
Die Recyclingquoten sollen auf ein Niveau angehoben werden, dass längst in Deutschland erreicht wird. Höhere ambitionierte Quoten würden dem Ressourcenschutz dienen und den technischen Vorsprung der deutschen Recyclingwirtschaft sichern.
 



 

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